Unabhängige Beratung für Privat- und Gewerbekunden

Unverbindliche Prüfung

Ihre Wohngebäude­versicherung
unabhängig geprüft

Ob Ihr Beitrag gestiegen ist oder der Vertrag seit Jahren unverändert läuft: Wir sehen nach, ob Leistung, Versicherungssumme und Beitrag noch zusammenpassen – verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

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Kostenfrei und unverbindlich
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Ein gut lesbares Foto mit dem Handy genügt – oder die PDF-Datei.

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Wir prüfen persönlich

Ein Mensch sieht Ihren Vertrag durch – keine automatische Auswertung.

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Wir melden uns bei Ihnen

Werktags innerhalb von 24 Stunden – verständlich erklärt, ob und wo sich ein genauerer Blick lohnt.

Warum sich die Prüfung lohnt

Ob etwas davon auf Ihren Vertrag zutrifft, sehen wir erst in der Prüfung – genau dafür ist sie da.

Wer Ihre Police prüft

Wir arbeiten als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Das heißt: Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und ausschließlich Ihnen gegenüber verpflichtet – nicht einem Anbieter. Ihre Unterlagen sieht ein Mensch durch, keine automatische Auswertung.

Police zur Prüfung einreichen

Nur, falls Ihnen ein kurzer Rückruf lieber ist. Ohne Nummer antworten wir per E-Mail.
Police auswählen Am besten der vollständige Versicherungsschein. Sie können mehrere Seiten auf einmal auswählen – als PDF oder als Fotos mit dem Handy. Falls Sie ihn gerade nicht zur Hand haben: einfach leer lassen, wir klären das im Kontakt.
Kostenfrei und unverbindlich. Bitte kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht vorschnell.

Vielen Dank – Ihre Police ist bei uns.

Wir prüfen Ihren Vertrag persönlich und melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Sie müssen nichts weiter tun.

Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung?
Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden wir im Fall einer Vermittlung vom Versicherer vergütet.
Wo finde ich meine Police?
Der Versicherungsschein ist das Dokument, das Sie beim Abschluss von Ihrem Versicherer erhalten haben – meist mit Versicherungsschein-Nummer, Beitrag und Leistungsübersicht. Sie finden ihn oft im Versicherungsordner. Ein gut lesbares Foto mit dem Handy genügt vollkommen.
Muss ich meine Versicherung kündigen?
Nein – bitte kündigen Sie nichts vorschnell. Wir prüfen zuerst Ihren bestehenden Vertrag und zeigen Ihnen dann Ihre Möglichkeiten. Ein Wechsel ist nur sinnvoll, wenn der neue Schutz nahtlos steht.
Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr, obwohl sich nichts geändert hat?
Die meisten Wohngebäudeverträge laufen zum sogenannten gleitenden Neuwert. Dabei wird der Beitrag jedes Jahr an die Entwicklung der Baupreise und der Tariflöhne angepasst – damit im Schadenfall der Wiederaufbau zu heutigen Preisen bezahlt werden kann. Den Anpassungsfaktor berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes; er gilt einheitlich für alle Versicherer. Wie stark er sich verändert, schwankt von Jahr zu Jahr: Für 2026 wurde der Anpassungsfaktor von 26,51 auf 27,63 angehoben – rund 4,2 Prozent. Für 2025 lag die Anpassung bei etwa 2,4 Prozent. Welcher Wert für Ihren Vertrag gilt, steht auf Ihrer Beitragsrechnung. Mehr dazu im Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung.
Kann ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?
Bei der reinen Indexanpassung nicht: Weil mit dem Beitrag auch die Versicherungssumme steigt, gilt sie nicht als Beitragserhöhung im Sinne eines außerordentlichen Kündigungsrechts. Anders liegt es, wenn Ihr Versicherer zusätzlich den Beitragssatz anhebt, ohne die Leistungen entsprechend zu verbessern – dann besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist. Viele Versicherer nehmen für 2026 beides gleichzeitig vor. Auf der Beitragsrechnung ist oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, welcher Teil worauf entfällt. Genau das schauen wir uns für Sie an.
Was bedeutet der „Wert 1914“ auf meiner Police?
Das ist eine reine Rechengröße, keine Summe in Euro. 1914 waren die Baupreise zuletzt über längere Zeit stabil, deshalb dient dieses Jahr bis heute als einheitliche Bezugsbasis. Ihre Versicherungssumme wird in „Mark 1914“ angegeben und mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor auf heutige Verhältnisse hochgerechnet. So bleibt die Deckung über die Jahre an den tatsächlichen Wiederaufbaukosten ausgerichtet, ohne dass der Vertrag neu geschlossen werden muss.