Bündeln Sie Ihren gewerblichen Fuhrpark in einer Kfz-Flottenversicherung: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko für PKW, Transporter, LKW, Anhänger und Sonderfahrzeuge – ab drei Fahrzeugen, bundesweit, mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung. Beantworten Sie die folgenden Fragen – wir prüfen Ihren Bedarf unabhängig und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.
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Ein Fuhrpark ist nicht gleich Fuhrpark: Ein Handwerksbetrieb mit fünf Transportern hat ein anderes Risikoprofil als ein Pflegedienst mit Kleinwagen im Stadtverkehr oder eine Spedition mit Zugmaschinen und Anhängern. Deshalb prüfen wir nicht nur den Beitrag, sondern welche Deckung zu Ihrem Betriebsalltag passt.
Handwerk & BauTransporter mit Werkzeug und Material, häufige Kurzstrecken und wechselnde Baustellen. Wichtig sind hier vor allem die Absicherung fest eingebauter Sonderausstattung sowie Regelungen für mitgeführte Ladung und Anhänger.
Pflege & soziale DiensteViele Fahrzeuge, viele Fahrer, überwiegend Stadtverkehr mit erhöhtem Risiko für Park- und Rangierschäden. Ein durchdachter Fahrerkreis und die Wahl der Selbstbeteiligung wirken sich hier deutlich auf den Beitrag aus.
Handel & LieferdiensteRegelmäßige Auslieferfahrten, teils mehrere Fahrer pro Fahrzeug und hohe Jahreskilometer. Neben Kasko und Haftpflicht ist die Frage nach Ersatzfahrzeugen und Ausfallzeiten oft der entscheidende Punkt.
Spedition & TransportLKW, Zugmaschinen, Auflieger und Wechselbrücken – meist gemeinsam mit dem Thema Verkehrshaftung zu betrachten. Hier lohnt es sich besonders, Flotte und Haftungsdeckung aufeinander abzustimmen.
Wann sich die Bündelung im Fuhrpark rechnet
Ab etwa drei bis fünf Fahrzeugen bieten die meisten Versicherer gewerbliche Flottentarife an. Der Vorteil liegt selten allein im Beitrag: Sie erhalten einen einheitlichen Vertrag mit einem gemeinsamen Hauptfälligkeitstermin, eine Rechnung statt vieler Einzelabbuchungen und einen Ansprechpartner für alle Fahrzeuge. Fahrzeugzugänge und -abgänge werden unterjährig gemeldet und laufen ohne neuen Vertragsabschluss mit.
Schadenquote statt Schadenfreiheitsklassen
Der wesentliche Unterschied zur privaten Kfz-Versicherung: Größere Flotten werden häufig nicht über SF-Klassen je Fahrzeug, sondern über den Schadenbedarf der gesamten Flotte kalkuliert. Entscheidend ist dann, in welchem Verhältnis Ihre Schadenaufwendungen zu den Beiträgen stehen. Für Betriebe mit gepflegtem Fahrverhalten ist das ein Vorteil – ein einzelner Fahranfänger im Fuhrpark verteuert nicht automatisch alles.
Worauf wir bei der Prüfung achten
Neben Deckungsumfang und Selbstbeteiligung sehen wir uns an, wie der Fahrerkreis geregelt ist, ob Leasing- und finanzierte Fahrzeuge korrekt eingebunden sind, wie mit Anhängern und Wechselkennzeichen umgegangen wird und welche Werkstattbindung vereinbart ist. Gerade die Werkstattregelung wird oft unterschätzt: Sie entscheidet mit darüber, wie schnell ein Fahrzeug nach einem Schaden wieder im Einsatz ist.
Ausfallzeiten sind im Fuhrpark meist teurer als der Beitragsunterschied. Deshalb gehört zu jeder Flottenprüfung auch die Frage, wie schnell Sie im Schadenfall wieder fahren können – unser Schadenservice ist für Sie ohne Zusatzkosten inklusive.
Häufige Fragen zur Kfz-Flottenversicherung
Die meisten Versicherer führen einen gewerblichen Fuhrpark ab drei Fahrzeugen als Flotte. Alle Fahrzeuge werden in einem Vertrag gebündelt – das vereinfacht die Verwaltung, und der Beitrag wird für den gesamten Bestand kalkuliert. Ob sich eine Flottenlösung im Einzelfall rechnet, hängt von Fahrzeugarten, Nutzung und Schadenverlauf ab.
In der Regel PKW, Transporter und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, LKW, Zugmaschinen, Anhänger und Auflieger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Zweiräder. Auch gemischte Fuhrparks sind möglich; die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers.
Beim klassischen SF-System wird jedes Fahrzeug einzeln nach seinen schadenfreien Jahren eingestuft. Bei einer Flotte nach Schadenbedarf betrachtet der Versicherer den Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks und kalkuliert daraus einen einheitlichen Beitragssatz. Das vereinfacht Fahrzeugwechsel und macht den Beitrag vom Gesamtverlauf statt von Einzelfahrzeugen abhängig.
Ja, bestehende Einzelverträge lassen sich in der Regel zum Ablauf oder – je nach Vertragslage – auch unterjährig in eine Flottenpolice überführen. Wichtig sind die Kündigungsfristen der Bestandsverträge und der bisherige Schadenverlauf. Eine Fahrzeugliste mit Kennzeichen und Vertragsdaten erleichtert die Umstellung.
Ja. Für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge empfiehlt sich der Einschluss einer GAP-Deckung: Sie übernimmt bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasing- oder Finanzierungsforderung.
Der Beitrag hängt von Anzahl und Art der Fahrzeuge, den Fahrzeugwerten, dem Einsatzgebiet, der gewählten Deckung und Selbstbeteiligung sowie von Ihrer Schadenhistorie ab. Eine pauschale Angabe wäre unseriös – wir vergleichen für Sie leistungsstarke Tarife und legen Ihnen das Ergebnis nachvollziehbar dar.
In der Flottenpolice melden Sie neue Fahrzeuge unterjährig einfach nach – ein neuer Vertragsabschluss ist nicht nötig. Ausgeschiedene Fahrzeuge werden abgemeldet und anteilig abgerechnet. Das reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich gegenüber Einzelverträgen.
Ja. Anhänger, Auflieger und Sonderfahrzeuge lassen sich in der Regel in die Flotte einbeziehen. Bei Wechselkennzeichen und saisonal genutzten Fahrzeugen kommt es auf die Vertragsgestaltung an – wir prüfen, welche Variante für Ihren Fuhrpark sinnvoll ist.
Innerhalb der Europäischen Union besteht Versicherungsschutz üblicherweise über die Kfz-Haftpflicht. Bei regelmäßigen Auslandsfahrten oder Einsätzen außerhalb der EU sollten Geltungsbereich und Kaskoschutz ausdrücklich geprüft werden – geben Sie das bitte in der Anfrage an.